Das Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena fordert Korrektheit, Klarheit und Transparenz von der europäischen Essigindustrie
Modena, im Mai 2015. Geistiges Eigentum ist ein hohes Gut. Mit der Einführung der EU-Herkunftsbezeichnungen g.g.A. und g.U. sollten Spezialitäten, hergestellt nach überlieferten Traditionen und untrennbar mit einer bestimmten Region verknüpft, europaweit vor Nachahmungen geschützt werden. Dies zu respektieren, fordert das Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena von der europäischen Essigindustrie jetzt nachdrücklich ein. Der Verband verweist auf eine Vielzahl von im Handel angebotenen Produkten, die mit Balsamico, Aceto Balsamico oder ähnlich klingenden Bezeichnungen gekennzeichnet sind, und die dem italienischen Aceto Balsamico di Modena in keiner Weise entsprechen.
„Unser erklärtes Ziel ist es“, so Federico Desimoni, Direktor des Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena, „die Authentizität wie auch das hohe Ansehen des Aceto Balsamico di Modena zu wahren und unsere italienische Spezialität vor Missbrauch, Nachahmung und unlauterem Wettbewerb zu schützen. Wir befürchten einen großen Schaden für unsere traditionelle Marke durch die unsachgemäße Verwendung von Begriffen wie Balsamico oder Aceto Balsamico.“
Desimoni verweist auf den erfolgreichen Ausbau der internationalen Märkte, nachdem Aceto Balsamico di Modena 2009 das g.g.A.-Siegel zugesprochen wurde. Noch im gleichen Jahr kamen zahlreiche nachgeahmte Produkte in den Handel. „Diese Praktiken sind nicht nur image- und wirtschaftsschädigend für die
Produzenten von Aceto Balsamico di Modena. Sie führen auch zu einer Täuschung des Verbrauchers. Und sie tragen zu einer stetigen Verwässerung unseres exzellenten Markenimages bei. Das werden wir uns nicht bieten lassen.“
Das Consorzio wendet sich unter anderem gegen folgende Produktbezeichnungen:
Aceto Balsamico; Balsamico-Essig; Condimento Balsamico; Balsamico-Dressing; Balsamico; Aceto Balsamico Bianco; Weißer Balsamico-Essig; Aceto Balsamico di… / Balsamico-Essig aus… (begleitet von einer anderen geographischen Angabe bzw. eines anderen Rohstoffes wie z. B. Äpfel); Crema di Aceto Balsamico / Balsamico-Creme.
Nach Ansicht des Consorzios ist der Begriff Balsamico nicht als Gattungsbegriff anzusehen und somit für die Essigindustrie nicht frei verwendbar. Allein die geschützten EU-Produktbezeichnungen Aceto Balsamico di Modena g.g.A., Aceto Balsamico Tradizionale di Modena g.U. und Aceto Balsamico Tradizionale di Reggio Emilia g.U. sind zulässig.
Begründet sieht das Consorzio dies auch und vor allem in der Geschichte und in der langen Tradition, die diese italienische Spezialität in der Region vorweisen kann. Hier wurde das komplexe und langwierige Herstellungsverfahren über Generationen entwickelt, hier wurde die „balsamische“ Wirkung dieser Spezialität erkannt und gepflegt, hier ist der Ursprung der Spezialität wie auch des Begriffs Aceto Balsamico di Modena.
„Wir setzen klar auf die Verantwortung der europäischen Essigindustrie“, führt Federico Desimoni weiter aus. „Es liegt im Interesse aller, dass europäische Spezialitäten und Traditionen bewahrt und respektiert werden. Unsere kulinarischen Traditionen gehören zum Erbe Europas.“
Das Konsortium rät deswegen Händlern und Verbrauchern beim Kauf von Aceto Balsamico di Modena auf das g.g.A.-Siegel wie auch auf das Logo des Consorzios zu achten. Nur die so gekennzeichneten Erzeugnisse garantieren die Authentizität und die einzigartige Qualität des Aceto Balsamico di Modena.
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