Das 1993 gegründete Konsortium zum Schutz des Aceto Balsamico di Modena, hat sich von Anfang an für die Eintragung als geschützte geografische Spezialität (g.g.A.) eingesetzt, die im Juli 2009 erfolgte. Im Jahr 2014 erhielt das Konsortium den offiziellen Auftrag zum Schutz des Aceto Balsamico di Modena g.g.A. vom italienischen Ministerium für Agrar-, Lebensmittel- und Forstwirtschaftspolitik.

Das Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena (Konsortium zum Schutz des Aceto Balsamico di Modena) versteht sich als Kontrollorgan, das die Einhaltung der Spezifikation überwacht, und als Diskussionspartner und Ratgeber in allen Fragen rund um die Spezialität. Das Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena (Konsortium zum Schutz des Aceto Balsamico di Modena) ist darüber hinaus die Stimme der Produzenten, führt als solche den Dialog mit Institutionen, Medien und Endverbrauchern, vermittelt Wissen und Informationen.

Heute sind 51 Hersteller im Consorzio vertreten, die insgesamt 80 % des zertifizierten Balsamessig aus Modena (Aceto Balsamico di Modena g.g.A.) herstellen.